Warum Sie Ihre sensiblen Firmendaten vernichten sollten.
Laut Bundesdatenschutzgesetz (siehe www.bmj.bund.de) sind Unternehmen, in denen mehr als 4 Personen mit sensiblen Daten zu tun haben, verpflichtet, eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu ernennen.
Unter sensiblen Daten versteht man bereits E-Mailadressen, Telefonnummern, usw.
Viele Unternehmen gehen zu sorglos mit ihren Daten um. Dabei ist bereits ein Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 3 in der Lage, diese Daten unkenntlich zu machen.
Hier ein Beispiel eines guten Mittelklassegerätes: HSM 125.2 für nicht einmal 400,- Euro netto.
Was denken Sie, ist es Ihnen wert, in Zukunft heikle Daten sorgfältig zu vernichten? Sehen Sie sich die Mülleimer in Ihrem Unternehmen einmal genauer an:
- Verträge und Entwürfe
- Anwaltlicher Schriftverkehr
- Gehaltsinformationen
- Abrechnungen Ihrer Firmenkreditkarte
- Bewerbungsunterlagen
- Konferenznotizen
- Analysen Ihrer Geschäftszahlen
- und vieles mehr...
Betrug passiert, es kann jeden treffen. Unserer Meinung nach ist jeder Aktenvernichter billiger, als z.B. betrügerische Machenschaften mit Ihrer Kreditkartennummer oder der Sozialversicherungsnummer einer Ihrer Mitarbeiter.
Welcher Schredder paßt nun zu Ihrem Unternehmen ? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich: Tel. 09123/178-0